Einbringbarkeit von Leistungen 
      
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Einbringbarkeit von Leistungen

Generell sind die von Ihnen bei uns erbrachten Leistungen abhängig von

  • dem von Ihnen angestrebten Studiumsabschluss und
  • der jeweils für Sie anzuwendenden Prüfungsordnung

in Ihr Studium einbringbar.

In dieser Tabelle ist dargestellt, welche bei uns erbrachte Leistung mit wie vielen Leistungspunkten abhängig von der für Sie zutreffenden Kombination aus Studiengang und Prüfungsordnung in Ihr Studium einbringbar sind.

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